Friedrich E. Harenberg, Stefan Zöller

Abgeltungsteuer 2009

1. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61041-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58971-3

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Abgeltungsteuer 2009 (1. Auflage)

G. Lexikon zur Abgeltungsteuer

Erweiterte Fassung des Abgeltungsteuer-Lexikons (NWB 30/2008, Beilage 4).


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Begriff/Rechtsgrundlagen
Erläuterungen
Abgeltungsteuer
§ 32d Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5,
§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG,
§§ 43a, 44, 44a EStG
Die Abgeltungsteuer ist keine neue Steuer-
art, sondern der untechnische Begriff für die
ab eingeführte Kapitalertrag-
steuer von 25 % auf private Kapitalerträge
und Veräußerungsgewinne; diese Kapital-
ertragsteuer hat abgeltende Wirkung und
wird vom Schuldner der Kapitalerträge oder
dem die Kapitalerträge oder Veräußerungs-
gewinne auszahlenden Kreditinstitut ein-
behalten und abgeführt.
Kapitalerträge, die den Betriebseinnahmen
zuzuordnen sind, unterliegen zwar auch
dem Steuerabzug von 25 %, der aber keine
abgeltende Wirkung hat. Diese Erträge
müssen weiterhin in der Steuererklärung
angegeben werden. Die Kapitalertragsteuer
bleibt wie bisher anrechenbar.
Abgeltungsteuergetriebene
Kapitalanlagen
§ 20 Abs. 2 EStG, § 23 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2 EStG
In Zuge der Einführung des neuen Besteue-
rungssystems für private Kapitalanlagen
zum bewerben Kreditinstitute
und Investmentbanken verstärkt mit ver-
meintlich abgeltungsteuersicheren Anl...