Friedrich E. Harenberg, Stefan Zöller
Abgeltungsteuer 2009
1. Aufl. 2009
ISBN der Online-Version: 978-3-482-61041-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58971-3
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Abgeltungsteuer 2009 (1. Auflage)
G. Lexikon zur Abgeltungsteuer
Erweiterte Fassung des Abgeltungsteuer-Lexikons (NWB 30/2008, Beilage 4).
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Begriff/Rechtsgrundlagen | Erläuterungen | |||
Die Abgeltungsteuer ist keine
neue Steuer- art, sondern der untechnische Begriff für die ab eingeführte Kapitalertrag- steuer von 25 % auf private Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne; diese Kapital- ertragsteuer hat abgeltende Wirkung und wird vom Schuldner der Kapitalerträge oder dem die Kapitalerträge oder Veräußerungs- gewinne auszahlenden Kreditinstitut ein- behalten und abgeführt. | ||||
Kapitalerträge, die den
Betriebseinnahmen zuzuordnen sind, unterliegen zwar auch dem Steuerabzug von 25 %, der aber keine abgeltende Wirkung hat. Diese Erträge müssen weiterhin in der Steuererklärung angegeben werden. Die Kapitalertragsteuer bleibt wie bisher anrechenbar. | ||||
In Zuge der
Einführung des neuen Besteue- rungssystems für private Kapitalanlagen zum bewerben Kreditinstitute und Investmentbanken verstärkt mit ver- meintlich abgeltungsteuersicheren Anl... |