Friedrich E. Harenberg, Stefan Zöller

Abgeltungsteuer 2009

1. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61041-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-58971-3

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Abgeltungsteuer 2009 (1. Auflage)

E. Antragsmöglichkeiten unter der Abgeltungsteuer

  • Antrag auf Ausstellung einer Nicht-Veranlagungsbescheinigung, § 44a Abs. 1 Nr. 2 EStG. Die NV-Bescheinigung wird i. d. R. für drei Jahre ausgestellt und bewirkt, dass die Bank keine Abgeltungsteuer abzieht.

  • Antrag beim Schuldner der Kapitalerträge, bei der Bank, Bausparkasse oder Investmentgesellschaft auf Freistellung von der Abgeltungsteuer für Kapitalerträge i. H. v. 801 € bzw. 1602 € (Sparer-Pauschbetrag), § 44a Abs. 1 Nr. 1 EStG.

  • Antrag beim Schuldner der Kapitalerträge oder dem Kreditinstitut auf Erteilung einer Steuerbescheinigung, § 45a Abs. 2 Satz 1 EStG. Die Steuerbescheinigung wird nicht mehr wie bisher automatisch, sondern nur auf Verlangen erteilt.

  • Antrag bei der aufnehmenden inländischen Bank auf Berücksichtigung der tatsächlichen Anschaffungskosten der Wertpapiere bei Depotübertrag aus einem EU/EWR-Staat unter Vorlage einer Bescheinigung der abgebenden Bank über die Anschaffungskosten der übertragenden Wertpapiere, § 43a Abs. 2 Satz 5 EStG. Werden die Anschaffungskosten nicht nachgewiesen, wird dem Steuerabzug die Ersatzbemessungsgrundlage i. H. v. 30 % des Verkaufs- oder Einlösungsbetrag zugrunde gelegt (§ 43a Abs. 2 Satz 7 EStG). Sitzt die abgebende Bank in e...