Arbeitshilfe Oktober 2010

Unternehmerische Tätigkeit einer Kommune durch den Einsatz eines Werbemobils - Mustereinspruch

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Begründet die Werbetätigkeit einer Gemeinde durch den Einsatz eines sog. „Werbemobils” durch den gemeindlichen Bauhof einen Betrieb gewerblicher Art, obwohl die Umsatzgrenze des Abschn. 23 Abs. 4 UStR 2005 nicht überschritten wurde und die Gemeinde auch nicht verpflichtet war, das Fahrzeug werbewirksam einzusetzen? - Erfolgte der Einsatz des Fahrzeugs trotz der Werbeleistung als Nebeneffekt überwiegend zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben? - Gilt die Gemeinde mit ihrer Werbetätigkeit gem. Art. 4 Abs. 5 Unterabs. 3 i.V.m. Anhang D Nr. 10 der Richtlinie 388/77/EWG nicht als Steuerpflichtige, da der Umfang dieser Tätigkeit als unbedeutend einzustufen ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB AAAAC-89887