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Finanzgericht Düsseldorf Beschluss v. - 10 V 3150/07 A (AO)

Gesetze: AO § 193 Abs. 1, AO § 199 Abs. 1, BpO 2000 § 3 Abs. 3 Satz 1, FGO § 69

Zulässigkeit einer Prüfung über drei Besteuerungszeiträume hinaus bei Verdacht einer Steuerstraftat

Leitsatz

  1. Es ist nicht ermessensfehlerhaft, bei dem Verdacht einer Steuerverkürzung im Rahmen einer über drei Besteuerungszeiträume hinaus erweiterten Außenprüfung die Möglichkeiten einer nachträglichen Festsetzung der verkürzten Steuer in offener Festsetzungsfrist durch Feststellungen zum objektiven und subjektiven Tatbestand einer Steuerhinterziehung zu prüfen.

  2. Der Verdacht einer Steuerstraftat i. S. d. § 3 Abs. 3 Satz 2 BpO besteht bereits bei hinreichenden Anhaltspunkten für die Erfüllung des objektiven Tatbestands einer Steuerverkürzung.

Fundstelle(n):
RAAAC-89851

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Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss v. 05.10.2007 - 10 V 3150/07 A (AO)

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