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IWB 17/2008 S. 1326

Spanien | Abschaffung der Vermögensteuer

Nach Angaben des spanischen Finanzministeriums wird die Abschaffung der Vermögensteuer für natürliche Personen in Spanien rückwirkend zum politisch diskutiert. In den EU-MS wird eine Vermögensteuer in 2007 nur noch in Frankreich und Spanien erhoben. Der Eingangssteuersatz der spanischen Vermögensteuer beträgt 0,2 % ab einem steuerpflichtigen Vermögen von ca. 167.130 € und der Spitzensteuersatz liegt bei 2,5 % ab einem steuerpflichtigen Vermögen über 10.696.000 €.

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