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BMF 13.08.2008 IV C 6 - S 2141/07/10004, StuB 17/2008 S. 683

Bilanzänderung nach § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG

Unter Verweis auf das (= Kurzinfo StuB 2007 S. 706) sind die Regelungen im (BStBl I S. 587 = Kurzinfo StuB 2000 S. 623), nach denen eine Bilanzberichtigung sich nur auf den unrichtigen Ansatz von Wirtschaftsgütern (aktive und passive Wirtschaftsgüter einschl. Rückstellungen) sowie Rechnungsabgrenzungsposten dem Grunde und der Höhe nach bezieht und eine Änderung des steuerlichen Gewinns ohne Auswirkungen auf diese Ansätze keine Bilanzberichtigung ist, nicht weiter anzuwenden.

Änderungen des Gewinns aufgrund der Berücksichtigung außerbilanzieller Hinzu- oder Abrechnungen berühren keinen Bilanzansatz; eine Bilanzänderung i. S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist insoweit nicht zulässig ( = Kurzinfo StuB 2008 S. 482).

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