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StuB Nr. 17 vom Seite 653

Photovoltaikanlage und Umsatzsteuerrecht

Der NWB YAAAC-88012 mit der Frage der Unternehmereigenschaft bei Betrieb einer Photovoltaikanlage auseinander gesetzt. Ob eine sonst nicht unternehmerisch tätige Person, die im Jahr 1997 auf dem Dach des selbstgenutzten Eigenheims eine Photovoltaikanlage betrieb und den erzeugten Strom teilweise gegen Vergütung in das öffentliche Stromnetz eingespeist hat, als Unternehmer i. S. des Umsatzsteuerrechts anzusehen war, blieb hierbei zwar offen. Allerdings enthält das Urteil in den Gründen wichtige Aussagen, die über den Einzelfall hinaus bedeutsam sind.

Ferner entschied der BFH, dass ein Vorsteuerabzug aus einer 1997 vorgenommenen Anschaffung einer Photovoltaikanlage, der erstmals in einer im Jahr 2002 abgegebenen Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1997 geltend gemacht wird, ausscheidet.

Streitig war, ob die Klägerin, eine aus den Eheleuten K bestehende GbR, durch den Verkauf von selbst erzeugtem Strom mittels einer Photovoltaikanlage an die Stadtwerke im Jahr 1997 (Streitjahr) als Unternehmer i. S. des Umsatzsteuerrechts tätig geworden ist. Die Klägerin ließ 1997 auf dem Dach ihres Wohnhauses eine Photovoltaika...

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