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Steuerberatung; | unzulässige Werbung eines Rechenzentrums
Personen, die nur im Rahmen von § 6 Nr. 3 und 4 StBerG zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, werben irreführend, wenn sie ihre Dienstleistung mit den Begriffen ,,Finanzbuchführung'', ,,Finanzbuchhaltung'', ,,Lohnabrechnung'' und ,,Einrichtung der Buchführung'' anbieten, obwohl sie nur zur Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, zum Buchen laufender Geschäftsvorfälle und zur laufenden Lohnabrechnung zugelassen sind und deshalb Tätigkeiten wie die Einrichtung der Buchführung einschließlich der Einrichtung der Finanzbuchhaltung sowie der Lohnbuchhaltung nicht geschäftsmäßig übernehmen dürfen (; Vorinstanz OLG Dresden, Urt. v. - 14 U 174/98, NWB EN-Nr. 1791/98). Inwieweit die We...