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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 3 K 124/06 EFG 2008 S. 1516 Nr. 19

Gesetze: GG Art. 3 AO§ 163 AO§ 227 EStG (1997) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b BVerfGG § 79 Abs. 2 Satz 1

Voraussetzungen für einen (Teil-) Erlass von bestandskräftig festgesetzter Einkommensteuer aufgrund der vom BVerfG festgestellten, auf Veräußerungsgeschäfte bei Wertpapieren beschränkte Verfassungswidrigkeit des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG

Leitsatz

Die Nichtigerklärung der Vorschrift des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b EStG 1997 für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 durch das BVerfG rechtfertigt nicht in Fällen bestandskräftiger Verwaltungsakte die Annahme einer sachlichen Unbilligkeit i. S. d. § 227 AO.

Die bestandskräftige Festsetzung der Einkommensteuer ist einer Billigkeitsregelung aufgrund des § 79 Abs. 2 BVerfGG nicht mehr zugänglich.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1516 Nr. 19
RAAAC-87774

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 30.05.2008 - 3 K 124/06

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