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StuB Nr. 16 vom Seite 651

Prüfungs- und Beurteilungskompetenz des Registergerichts bei Eintragungen – hier Fassung des Unternehmensgegenstands

von RA/FAStR/WP Harald Schumm, Schumm & Aigner GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Nürnberg

Das Landgericht Ansbach (Beschluss vom – 5 HK T 1185/07) hatte – auf eine Beschwerde hin – die Frage zu entscheiden, welche Prüfungsbefugnis dem Registergericht bei der Neufassung des Unternehmensgegenstands eines Unternehmens aus der Zeitarbeitsbranche zusteht.

In der Gesellschafterversammlung am wurde § 2 (Unternehmensgegenstand) Ziffer 2.1 wie folgt neu gefasst:

„Die Tätigkeit, Personal im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach Erhalt der vorgeschriebenen Erlaubnisurkunden, an fremde Unternehmen gegen Entgelt zu überlassen, die in diesem Zusammenhang anfallenden Service-Leistungen sowie die Akquisition von Mitarbeitern, die diese Tätigkeiten durchführen. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Personalvermittlung und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten, sofern diese nicht genehmigungspflichtig sind. Sind die in Satz 2 dieses § 2 Ziffer 2.1 dieser Satzung genannten Tätigkeiten genehmigungs- oder erlaubnispflichtig, sind die in Satz 2 genannten Tätigkeiten zulässig, sobald die erforderlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse erteilt sind. Eine rechtliche Beratung, insbesondere eine steuerrechtliche Beratung, ist nicht Ge...

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