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Niedersächsisches FinMin 28.07.2008 S 0625 - 28 - 33 11, NWB direkt 34/2008 S. 3

Teil-Einspruchsentscheidungen und Wirkungsweise des Vorläufigkeitsvermerks

Das FinMin Niedersachsen hat darauf hingewiesen, dass ab sofort in sämtlichen Teil-Einspruchsentscheidungen die Tenorierung des Nichtentscheidungsteils auch auf die einfachgesetzliche Auslegung der Punkte beziehungsweise Normen auszudehnen ist, hinsichtlich derer der Bescheid für vorläufig gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO erklärt worden ist. Hintergrund: Mit Urteil v. - 7 K 249/07 (Az. beim BFH: III R 39/08) hat das FG Niedersachsen ausgeführt, dass sich die Wirkung eines Vorläufigkeitsvermerks gem. § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO nicht auf eine einfachgesetzliche Auslegung erstreckt. Das FinMin Niedersachsen hat dem vorerst eine Absage erteilt.

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