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OLG Rostock 10.04.2008 3 U 158/06, NWB 34/2008 S. 272

Mietrecht | Umlage von Verwaltungskosten in Gewerberaummietvertrag

Die Umlage von Verwaltungskosten in einem Gewerberaummietverhältnis bedarf grundsätzlich einer ausdrücklichen Vereinbarung, die auch in AGB enthalten sein kann. Bei einer solchen vom Vermieter gestellten Formularvereinbarung muss dann aber der Begriff der Verwaltungskosten inhaltlich so hinreichend bestimmt sein, dass sie damit dem Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB) genügt; dies ist nicht der Fall, wenn der Begriff der Verwaltungskosten lediglich in der Aufzählung der Betriebskosten Aufnahme findet (OLG Rostock, Urteil v. 10. 4. 2008 - 3 U 158/06, DWW 2008 S. 220).

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