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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 166/07 EFG 2008 S. 1850 Nr. 23

Gesetze: AO § 268, AO § 276, AO § 279 Abs. 1

Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Aufteilungsbescheides

Leitsatz

  1. Über den vor Einleitung der Vollstreckung gestellten Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld darf erst dann entschieden werden, wenn es überhaupt zu einer Vollstreckung kommt.

  2. Der Erlass eines Aufteilungsbescheids ist unzulässig, wenn keine Vollstreckungsmaßnahmen ergriffen werden oder bereits ergriffene Vollstreckungsmaßnahmen wieder aufgehoben worden sind.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1850 Nr. 23
EAAAC-87145

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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 20.05.2008 - 8 K 166/07

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