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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - IV 96/2005

Gesetze: AO § 90 Abs. 2

Schätzung von Vermögensteuer

Leitsatz

Der Steuerpflichtige muss die Unschärfen, die in jedem Schätzungsverfahren liegen, hinnehmen, auch soweit diese sich zu seinen Ungunsten auswirken, weil er durch einen weitgehend fehlenden substantiierten Vortrag hinsichtlich des An- und Verkaufs bzw. Einlösung der Wertpapiere und der mit diesen verbundenen Zinscoupons auch im Rechtsbehelfs- und Klageverfahren Anlass für die Schätzung gegeben hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAC-87135

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