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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 11 K 21/06 EFG 2008 S. 1857 Nr. 23

Gesetze: DBA FRA Art. 13 Abs. 5 GG Art. 20 Abs. 3

Beruflich bedingte Nichtrückkehrtage für Grenzgänger i.S. des DBA-Frankreich

Verwaltungsanweisung und Gesetzesvorbehalt bei Doppelbesteuerungsabkommen

Leitsatz

1. Für die Grenzgängereigenschaft schädlich sind nur solche beruflich bedingten Nichtrückkehrtage im Sinne des Art. 13 Abs. 5 DBA-Frankreich, an denen der Grenzgänger außerhalb seines Ansässigkeitsstaates übernachtet und nicht in diesen zurückkehrt.

2. Für die Beurteilung der beruflich bedingten Nichtrückkehrtage kommt es darauf, in welchem Umfang sich der Arbeitnehmer stundenweise außerhalb der Grenzzone aufhält und er von seinem Arbeitgeber Tagegeld erhält, entgegen innerstaatlicher Verwaltungsanweisungen nicht an.

3. Dienstreisen in den Ansässigkeitsstat sind nicht als für die Grenzgängereigenschaft schädliche Nichtrückkehrtage zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 1857 Nr. 23
IWB-KN Nr. 12/2009 (Berechnung der schädlichen Tage nach Art. 13 Abs. 5 DBA Frankreich)
GAAAC-87127

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 10.06.2008 - 11 K 21/06

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