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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 142/07 EFG 2008 S. 1890 Nr. 23

Gesetze: DBA CHE Art. 15a Abs. 2 S. 2 DBA CHE Art. 15 Abs. 4 S. 1 EStG § 34c Abs. 1

Grenzgänger in die Schweiz

Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat als Nichtrückkehrtage

Verständigungsvereinbarung

Leitsatz

1. Geschäftsreisen im Ansässigkeitsstaat Deutschland sind bei einem Grenzgänger in die Schweiz nicht als Nichtrückkehrtage i. S. von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA-Schweiz zu berücksichtigen, da der Arbeitnehmer an diesen Tagen nicht von seinem Arbeitsort in der Schweiz an seinen Wohnsitz im Ansässigkeitsstaat zurückkehrt.

2. Die Finanzgerichte sind an Verständigungsvereinbarungen, denen keine unmittelbare Gesetzeskraft zukommt, nicht gebunden.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 359 Nr. 6
EFG 2008 S. 1890 Nr. 23
IWB-KN Nr. 16/2009 (keine Berücksichtigung der Nichtrückkehrtage gem. Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz bei Dienstreisen im Ansässigkeitsstaat ohne Rückkehr zum Wohnort im Ansässigkeitsstaat)
WAAAC-87126

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.06.2008 - 3 K 142/07

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