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Sonderbetriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte
Zuordnung von Gewinnen aus der Veräußerung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung
Die Zuordnung einer Kapitalgesellschaftsbeteiligung zum Sonderbetriebsvermögen einer Personengesellschaft erfolgt dann, wenn die Beteiligung überwiegend im Interesse der Personengesellschaft gehalten wird. Eine tatsächliche Verständigung über eine anderweitige Zuordnung der Beteiligung in einem vorangehenden Veranlagungszeitraum ist für die Beurteilung in späteren Veranlagungszeiträumen nicht bindend. Zählt die Beteiligung zum Sonderbetriebsvermögen einer inländischen Betriebsstätte ist der Gewinn aus der Veräußerung von Anlagevermögen nach Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz jedenfalls dann im Inland steuerpflichtig, wenn keine weiteren ausländischen Betriebsstätten unterhalten werden.
Zuordnung zum Sonderbetriebsvermögen
Zunächst war zu klären, nach welchen Kriterien die Beteiligung an einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft dem Sonderbetriebsvermögen einer im Inland ansässigen Personengesellschaft zuzurechnen ist. Der BFH bestätigt seine Rechtsprechung, dass notwendiges Sonderbetriebsvermögen dann vorliegt, wenn die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft im ganz überwiegenden Interesse der Personengesellschaft gehalten wird. Anders als beim passiven Sonderbetriebsvermögen ist eine ausschließliche Veranlassu...