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FG Schleswig-Holstein 02.06.2008 5 V 61/08, KSR 8/2008 S. -1

Keine erneute Gewährung des Freibetrags

Im Streitfall ist der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG dem Antragsteller bereits mit ESt-Bescheid für 1998 – auf seinen Antrag hin – gewährt worden. Unerheblich ist, dass der Antragsteller nunmehr vorgibt, diesen Antrag „irrtümlich” gestellt zu haben. Der Senat folgt dem Finanzamt darin, dass es nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut des § 16 Abs. 4 Satz 2 EStG nicht darauf ankommt, ob der Freibetrag dem Antragsteller zu Recht gewährt worden ist. Im Streitfall kommt hinzu, dass der Antragsteller den Freibetrag ausdrücklich beantragt hat, das Finanzamt also davon ausgehen konnte, dass die Voraussetzungen für die Gewährung des Freibetrags vorgelegen haben. Der Freibetrag gem. § 16 Abs. 4 EStG ist dem Steuerpflichtigen auch dann nicht erneut zu gewähren ist, wenn er in vorangegangenen Jahren zwar auf Antrag aber zu Unrecht berücksichtigt worden is...

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