Arbeitshilfe Januar2009

Berücksichtigung der die Höhe des Sonderausgabenabzugs übersteigenden Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten - Mustereinspruch

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Es ist zu fragen, ob Rentenversicherungsbeiträge, die die Höhe des Sonderausgabenabzugs übersteigen, als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen sind. Die spezielle Regelung der Abziehbarkeit der Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung als Sonderausgaben in § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG hat keinen Vorrang vor der generellen Regelung der §§ 10 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 EStG. Gegen die gesetzliche Zuweisung der Beiträge zur Rentenversicherung zu den Sonderausgaben und deren beschränkter Abziehbarkeit bestehen zudem durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB LAAAC-86324