Arbeitshilfe Juni 2008

Häusliches Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus - Mustereinspruch

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Es ist zu fragen, ob es sich bei der Nutzung eines Raumes als Arbeitszimmer in einem Mehrfamilienhaus, welcher nicht auf der gleichen Etage wie die Privatwohnung liegt, um ein häusliches Arbeitszimmer i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG handelt, wenn keine Verbindung mit den privaten Wohnräumen zu einer gemeinsamen Wohneinheit besteht.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB HAAAC-86321