Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Kapitallebensversicherung als Werbungskosten abziehbar - Mustereinspruch
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Es stellt sich die Frage, ob Zinsen für ein Darlehen, das dazu dient, Prämien für eine Kapitallebensversicherung zu zahlen , abziehbare Kosten der Lebensführung darstellen. Die Abzugsfähigkeit als Werbungskosten könnte sich aus dem mittelbaren Zusammenhang mit Vermietungseinkünften ergeben, der darauf beruht, dass die Versicherung zur Sicherung und Tilgung von Anschaffungskrediten für vermietete Immobilien abgeschlossen und an den Darlehensgeber abgetreten wurde.
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
HAAAC-86000