Behauptete zivilrechtliche Unwirksamkeit eines Vertrages zwischen nahen Angehörigen
Leitsatz
Es besteht kein Anlass, von der Anwendung des § 41 AO in Bezug auf einen zwischen nahen Angehörigen geschlossenen Vertrag
über den Verkauf eines Gesellschaftsanteils abzusehen, wenn keine gleichgerichteten Interessen der Vertragsbeteiligten ersichtlich
sind und diejenige Vertragspartei, die die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrags bestreitet, keine rechtlichen Schritte
unternommen hat, um die von ihr behauptete Unwirksamkeit des Vertrags feststellen zu lassen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2008 S. 1802 Nr. 22 NWB-Eilnachricht Nr. 7/2009 S. 434 HAAAC-85819
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FG des Saarlandes, Urteil v. 26.06.2008 - 1 K 1454/07
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