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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 11 K 437/06 EFG 2008 S. 1456 Nr. 18

Gesetze: EStG § 15, BGB § 117 Abs. 1

Behandlung einer Provision als Betriebseinnahme bei den Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit

Leitsatz

  1. Erhält ein Vermittler eine Maklercourtage, weil er einen Kauf vermittelt und Informationen nachgewiesen hat, so liegen Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor.

  2. Ein Scheingeschäft i. S. des § 117 Abs. 1 BGB ist zu verneinen, wenn das Geschäft so, wie es durchgeführt worden ist, auch gewollt war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1375 Nr. 22
EFG 2008 S. 1456 Nr. 18
EStB 2009 S. 23 Nr. 1
TAAAC-85799

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 07.03.2007 - 11 K 437/06

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