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FG Brandenburg 08.05.2008 7 B 9160/05 B, BBK 15/2008 S. 4798

Haftung des Geschäftsführers für Umsatzsteuer bei Forderungsverzicht gegen Besserungsschein

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet für die Umsatzsteuer, die sich aus einem Vorsteuer-Berichtigungsanspruch ergibt, wenn die Gesellschafter auf ihre Forderungen gegen Besserungsschein verzichten und die GmbH

  • den sich aus dem Forderungsverzicht nach § 17 UStG ergebenden Vorsteuer-Berichtigungsanspruch nicht rechtzeitig anmeldet,

  • für die Umsatzsteuerrückzahlung an das FA auch keine finanziellen Rücklagen gebildet hat und

  • später zur Nachzahlung dieser Umsatzsteuer nicht mehr in der Lage ist.

Dies entschied das FG Berlin-Brandenburg im vorläufigen Rechtsschutz und stützte die Haftung des Geschäftsführers auf § 69 AO. Das Verschulden des Geschäftsführers sah das FG darin, dass er die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) durch eine Buchhalterin hatte erstellen lassen, die nur mit de...

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