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NWB direkt Nr. 31 vom

Kurz notiert

Investitionszulage wird fortgeführt

Das Bundeskabinett hat am beschlossen, die Investitionszulage für betriebliche Investitionen in Ostdeutschland bis 2013 fortzuführen. Die Investitionszulage unterstützt betriebliche Erstinvestitionsvorhaben des verarbeitenden Gewerbes, bestimmter produktionsnaher Dienstleistungen und im Beherbergungsgewerbe. Die derzeit geltenden Fördersätze von 12,5 % bzw. 25 % für kleine und mittlere Unternehmen werden sich von 2010 bis 2013 jährlich um 2,5 Prozentpunkte für Großunternehmen, bzw. um 5 Prozentpunkte für kleine und mittlere Unternehmen verringern. Wichtig ist, dass mehrjährige Investitionsvorhaben mit dem Zulagensatz gefördert werden, der im Jahr des Vorhabensbeginns gilt. Unternehmen, die bis Ende 2009 mit ihren Investitionsprojekten beginnen, können also noch von den derzeit geltenden Fördersätzen profitieren.

Kommission schlägt ermäßigte Steuersätze bei Dienstleistungen vor

Die Europäische Kommission hat am einen Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG vorgelegt, um den Mitgliedstaaten die Flexibilität einzuräumen, bei bestimmten Dienstleistungen auf Dauer ermäßigte MwSt-Sätze anzuwenden. Auf die meisten Dienstleistungen...

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