Dokument AfA-Tabelle Nr. 84 - Vertrieb von Erdölerzeugnissen
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Arbeitshilfe Oktober 2015
AfA-Tabelle Nr. 84 - Vertrieb von Erdölerzeugnissen
a) Auf die allgemeinen Vorbemerkungen zu den AfA-Tabellen wird hingewiesen.
b) Besondere Vorbemerkungen nur für diesen Wirtschaftszweig
Für die unter Pos. 3.3.1 genannten Tankkraftwagen sind Schichtzuschläge nicht mehr möglich.
c) Tabellenabschluß
Die Tabelle gilt für alle Anlagegüter, die nach dem 31. 12. 1997 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Die Tabelle gilt für alle folgenden Wirtschaftszweige:
Großhandel mit festen Brennstoffen, Mineralölerzeugnissen Großhandel mit Mineralölerzeugnissen Vermittlung von Mineralölerzeugnissen Tankstellen (im fremden Namen) Tankstellen (im eigenen Namen)
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Lfd. Nr. | Anlagegüter | Nutzungsdauer (ND) i.
J. | Linearer AfA-Satz v.
H. |
1 | Tankläger, Bunkerstationen und
Umfüllbetriebe | ||
1.1 | Gebäude (Magazin, Abfüllhallen, Werkstätten,
Rampen) | 25 | 4 |
1.2 |
Fahrbahnen, Parkplätze, Hofbefestigungen | ||
1.2.1 | mit schwerer Packlage | 15 | 7 |
1.2.2 | ohne schwere
Packlage | 10 | 10 |
1.3 |
Oberirdische Lagerbehälter für Kraftstoffe, Heizöl | 25 | 4 |
1.4 |
Rohrleitungen, elektrische Anlagen | 12 | 8 |
1.5 | Unterirdische Lagerbehälter einschl.
Rohrleitungen | 16 | 6 |
1.6 | Flüssiggas-Tankläger und Umfüllbetriebe | ||
1.6.1 | Erdgedeckte
Lagerbehälter | 16 | 6 |
1.6.2 | Rohrleitungen,
Pumpenstände, Übernahme- und Verladeeinrichtungen,
... |
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