Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
StuB Nr. 14 vom Seite 561

Zur Auswirkung der Bezugnahme auf den Begriff „nahestehende Person” in § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG durch das JStG 2008

Darstellung des Anwendungsumfangs des Ausschlusses von Gewinnminderungen auf Gesellschafter-Darlehen im Konzern anhand von Beispielen

von Dipl.-Finw. (FH) MITax StB Rüdiger Urbahns, Hamburg

Mit dem JStG 2008 erfolgte in vielen Fällen der Ausschluss von Gewinnminderungen auf Gesellschafterforderungen. An dieser Stelle ist bereits durch Hahne die Neuregelung in § 8b Abs. 3 KStG in Hinblick auf den Gegenbeweis (Beweis der Fremdüblichkeit) dargestellt worden. Im Folgenden soll nun der erhebliche Anwendungsumfang der Vorschrift problematisiert und dargestellt werden. Wie zu zeigen sein wird, fallen nur durch die Bezugnahme auf den Begriff „nahestehende Person” i. S. des § 1 Abs. 2 AStG viele Darlehensverhältnisse zukünftig unter die Neuregelung des § 8b Abs. 3 KStG, für die es keine Rückwirkung geben kann.

Kernfragen
  • Welche Bedeutung erlangt die Bezugnahme auf den Begriff „nahestehende Person i. S. des § 1 Abs. 2 AStG” in § 8b Abs. 3 KStG?

  • Was bedeutet dies für die Problematik der Rückwirkung?

  • Welche Forderungen sind an die Finanzverwaltung zu stellen?

I. Einleitung

Mit dem JStG 2008 vom hat § 8b Abs. 3 KStG mit den Sätzen 4 bis 8 eine Ergänzung erfahren. So können etwa nach dem neuen Satz 4 dieser Vorschrift auch Gewinnminderungen, die im Zusammenhang mit einer Darlehensforderung stehen, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die Neuregelung ist erstmals für den Veranlagun...

Preis:
€10,00
Nutzungsdauer:
30 Tage

Seiten: 5
Online-Dokument

Zur Auswirkung der Bezugnahme auf den Begriff „nahestehende Person” in § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG durch das JStG 2008

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Unternehmensteuern und Bilanzen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen