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NWB Nr. 30 vom Seite 2785

MoMiG mit Änderungen vom Bundestag verabschiedet

Der Deutsche Bundestag hat am das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)” in zweiter und dritter Lesung verabschiedet. Es wird damit gerechnet, dass das Gesetz im Herbst in Kraft tritt. Die vom Bundestag verabschiedete Fassung führt zu einigen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf vom , die nachfolgend dargestellt werden.S. 2786

1. Keine Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei der „normalen” GmbH

Die Höhe des Mindeststammkapitals der „klassischen” GmbH wird nicht herabgesetzt. Es verbleibt beim Mindeststammkapital von 25 000 €. Für Existenzgründer, die nicht über dieses Mindestkapital verfügen, führt das MoMiG die sog. Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ein, die mit einem Stammkapital von 1 € gegründet werden kann.

2. Musterprotokoll statt Mustergesellschaftsvertrag

Die im Regierungsentwurf vorgesehene Einführung eines nicht beurkundungspflichtigen Gesellschaftsvertrags für unkomplizierte Sachgründungen hat sich nicht durchgesetzt. Stattdessen wurde die Einführung eines vereinfachten Gründungsverfahrens beschlossen. Bei der Gründung im vereinfachten Verfahren wird eines der beiden dem GmbHG als Anlage beigefügten Musterprotokolle be...

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