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FinMin Schleswig-Holstein 12.06.2008 VI 353 - S 3820 - 009, NWB 30/2008 S. 238

Erbschaftsteuer | Fiktive Abzugssteuer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 ErbStG

Der (BStBl 2005 II S. 728) entschieden, dass bei einer Schenkungskette die Steuer für den Letzterwerb so zu berechnen sei, das sich der Freibetrag zum Zeitpunkt dieses Erwerbs tatsächlich auswirkt, soweit er nicht innerhalb des Zehnjahreszeitraums verbraucht wurde. Nach einer Erhöhung der Freibeträge kann somit ein Betrag bis zur Höhe der Differenz zwischen dem neuen und dem alten Freibetrag steuerfrei zugewendet werden. Dies gilt auch dann, wenn der Freibetrag in seiner bisherigen Höhe bei der Besteuerung der Vorerwerbe im Zehnjahreszeitraum des § 14 ErbStG bereits verbraucht worden war und wenn diese Zuwendung die Höhe des neuen Freibetrags erreicht oder übersteigt. Bei einer Kette über zehn Jahre ist zudem zu berücksichtigen, dass der durch die aus dem Zehnjahreszei...

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