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BFH 24.04.2008 VII B 262/07, NWB 30/2008 S. 235

Abgabenordnung | Voraussetzung für subsidiäre Inanspruchnahme des Haftungsschuldners

Nach dem , nv NWB YAAAC-84516, ist es für die subsidiäre Inanspruchnahme des Haftungsschuldners gem. § 219 Satz 1 AO ausreichend, dass die Finanzbehörde zu der Annahme gelangt, dass eine Vollstreckung in das Vermögen des Steuerschuldners ohne Erfolg sein wird. Eine an Gewissheit grenzende Wahrscheinlichkeit der Erfolglosigkeit von Vollstreckungsversuchen braucht nicht vorzuliegen. Ebenso wenig bedarf es des Nachweises der Aussichtslosigkeit der Vollstreckung (evtl. durch erfolglose Vollstreckungsversuche) oder eines besonderen Grunds für die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners.

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