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IWB 14/2008 S. 1310

Irland | Umstellung der Kfz-Steuer auf den CO2-Ausstoß

Seit dem wird die jährliche Kfz-Steuer in Irland nicht nach dem Hubraum des Motors sondern nach dem CO2-Ausstoß bemessen. Betroffen sind alle ab dem zugelassenen und eingeführten Personenkraftwagen, sofern es sich dabei um Neuwagen mit CO2-Zertifikat handelt. Grundlage für die Steuerberechnung ist der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Statt der bisherigen drei Stufen umfasst der neue Tarif sieben Stufen.

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