Aufwendungen eines Schulleiters für die Aufnahme einer Gastlehrerin aus Israel als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger
Arbeit
Leitsatz
Aufwendungen eines Schulleiters für die beruflich veranlasste Aufnahme einer Gastlehrerin aus Israel in seinen privaten Haushalt
sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit auch dann abzugsfähig, wenn die Bezüge aus der
Schulleitertätigkeit nicht erfolgsabhängig sind.
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