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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 621/04 F

Gesetze: EStG § 6 Abs. 5, EStG § 52 Abs. 16 S. 11, GG Art. 20 Abs. 3

Möglichkeit der steuerneutralen Übertragung eines Wirtschaftsgutes aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft

Leitsatz

  1. § 6 Abs. 5 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 vom schließt die Buchwertfortführung auch bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern aus dem Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft aus.

  2. Die Erstreckung des Anwendungsbereichs auf Rechtsgeschäfte, die zwischen dem und dem Gesetzesbeschluss bzw. der Gesetzesverkündung vorgenommen wurden, stellt eine verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung (tatbestandliche Rückanknüpfung) dar.

  3. An der herkömmlichen Unterscheidung des BVerfG zwischen echter und unechter Rückwirkung im Bereich der Veranlagungssteuern wird festgehalten.

  4. Auch im Bereich der unechten Rückwirkung ist in jedem Einzelfall zu prüfen, inwieweit das Vertrauen in die bestehende günstige Rechtslage schützenswert ist. Daran fehlt es bei gestaltbaren Umstrukturierungsmaßnahmen, wenn die Gesetzesänderung absehbar war.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
HAAAC-84325

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 26.10.2007 - 18 K 621/04 F

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