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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 16 K 2223/06 E

Gesetze: EStG § 11 Abs. 1 S. 1, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, ZPO § 709 Satz 1

Zeitpunkt der einkommensteuerrechtlichen Veranlagung von im Rahmen eines zivilgerichtlichen Verfahrens entstandenen Prozesszinsen und Guthabenzinsen für ein Sperrkonto

Leitsatz

  1. Die Zahlung aufgrund eines gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärten zivilgerichtlichen Urteils ist auch dann zugeflossen, wenn sie einem der Empfängerbank zur Erbringung der Sicherheitsleistung verpfändeten Sperrkonto des Stpfl. gutgeschrieben wird.

  2. Bereits im Leistungszeitpunkt bestehende Verfügungsbeschränkungen, die im Interesse des Leistungsempfängers begründet wurden, schließen den Zufluss nicht aus.

Fundstelle(n):
MAAAC-84319

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.03.2008 - 16 K 2223/06 E

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