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NWB Nr. 29 vom Seite 2747 Fach 18 Seite 4705

Die Kapitalaufbringung bei der Komplementär-GmbH

Anmerkungen zum

Dr. Rüdiger Werner

Bei der Errichtung einer GmbH & Co. KG wurde in der Praxis bislang häufig so verfahren, dass die ansonsten vermögenslose Komplementär-GmbH ihr Stammkapital unmittelbar nach Einzahlung der GmbH & Co. KG in Form eines Darlehens zur Verfügung stellte. Der BGH hat jedoch mit Urteil v. - II ZR 180/06 NWB UAAAC-68793 entschieden, dass die allgemeinen Kapitalaufbringungsregeln des GmbH-Rechts grundsätzlich auch für die Komplementär-GmbH gelten. Die Einlageforderung der Komplementär-GmbH gegen den Inferenten besteht daher fort, wenn die Einlagemittel umgehend als Darlehen an die von dem Einleger beherrschte KG weiterfließen. Hier stellt sich zum einen die Problematik, inwieweit diese Wertung über den vom Gericht im Streitfall zu beurteilenden Sachverhalt erweitert werden kann, und zum anderen die Frage nach den Auswirkungen der anstehenden Neuregelung des GmbH-Rechts durch das vom Bundestag am (BT-Drucks. 16/9737) beschlossene MoMiG.

Arbeitshilfen

Im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) sind Musterformulare für die Registeranmeldung einer GmbH & Co. KG, für deren Errichtung sowie der Gesellschaftsvertrag einer Komplementär-GmbH unter den NWB ...

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Seiten: 10
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