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NWB Nr. 29 vom Seite 2709

Erfolgshonorare in engen Grenzen zulässig

Das Gesetz zur Neuregelung des Verbots von Erfolgshonoraren ist am im Bundesgesetzblatt (BGBl 2008 I S. 1000) verkündet worden. Die Vorschriften gelten – soweit sie nicht bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten sind – seit dem .

Rechtsanwalt und Mandant dürfen die Vergütung der Dienstleistung auf Erfolgsbasis vereinbaren, wenn ausnahmsweise besondere Umstände in der Person des Mandanten vor-S. 2710liegen, die diesen ohne Erfolgshonorar von der Verfolgung seiner Rechte abhalten können. Anlass für die Neuregelung ist eine Entscheidung des NWB VAAAC-39977), die damit fristgerecht umgesetzt worden ist.

Nach Ansicht der Bundesjustizministerin sind Erfolgshonorare ein wichtiger Beitrag, um Bürgern Zugang zu ihrem Recht zu sichern. Vorteile haben insbesondere jene Kläger, die wirtschaftlich so gut gestellt sind, dass sie von Prozesskostenhilfe nicht profitieren, und bei denen die Erfolgschancen einer werthaltigen Klage sehr unsicher sind. Beispiele dafür sind Wiedergutmachungs- und Schmerzensgeldansprüche sowie ggf. einredebehaftete Vergütungsforderungen. Verliert der Kläger den Prozess, muss er zwar die Gerichtskosten und die gegnerischen Anwaltskosten, nicht aber auch noch die ...

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