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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf zum Jahressteuergesetz 2009
Darstellung der wesentlichen Änderungen
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2009 verabschiedet. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Ähnlich wie die Jahressteuergesetze der Vorjahre enthält der Gesetzentwurf zahlreiche Einzelregelungen, die fast alle Steuergesetze betreffen. In einem ersten Beitrag wurden die wichtigsten Änderungen im Einkommensteuergesetz behandelt (Brockmann/Hörster, NWB Beratung aktuell 28/2008). Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die weiteren wesentlichen Änderungen des Gesetzentwurfs. So soll unter anderem eine Beschränkung des Vorsteuerabzugs für gemischt genutzte Fahrzeuge erfolgen.
Der Gesetzentwurf des JStG 2009 ist im NWB SteuerXpert (Login über www.nwb.de) unter News/Aus der Gesetzgebung/Steuerrecht/Jahressteuergesetz 2009 aufrufbar.
I. Änderungen des Körperschaftsteuergesetzes
1. Betriebe gewerblicher Art
a) Ausdehnung des Katalogs der Betriebe gewerblicher Art
Bereits nach dem geltenden § 4 Abs. 3 KStG gelten Versorgungs-, Verkehrs- und Hafenbetriebe stets als Betriebe gewerblicher Art. Mit der vorgesehenen Änderung gilt dies künftig auch für öffentliche Badebetriebe. Diese können damit auch in eine Zusammenfassung verschiedener Betriebe gewerblicher Art nach den für die Ver...