BFH - IX R 23/08 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 2a Abs 2, EStG § 17
Rechtsfrage
Standardsoftware bzw. Trivialprogramme als Ware i.S. von § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG - Ist die Ausnahmeregelung des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG, wonach die Herstellung und Lieferung von Waren zum uneingeschränkten Verlustabzug führen, auch auf die Vermarktung von Standardsoftware-Programmen anwendbar - Unterliegt der Verlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer US-amerikanischen Gesellschaft, die Standardsoftware entwickelt und vertreibt, nach § 2a Abs. 2 EStG nicht der Abzugsbeschränkung?
Standardsoftware bzw. Trivialprogramme als Ware i.S. von § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG - Ist die Ausnahmeregelung des § 2a Abs. 2 Satz 1 EStG, wonach die Herstellung und Lieferung von Waren zum uneingeschränkten Verlustabzug führen, auch auf die Vermarktung von Standardsoftware-Programmen anwendbar - Unterliegt der Verlust aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung an einer US-amerikanischen Gesellschaft, die Standardsoftware entwickelt und vertreibt, nach § 2a Abs. 2 EStG nicht der Abzugsbeschränkung?
Software; Trivialprogramm; Verlustabzug; Ware
Fundstelle(n):
WAAAC-84171