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BFH 02.04.2008 IX R 63/07, NWB direkt 29/2008 S. 6

Einkünfteerzielungsabsicht bei Zeitmietvertrag über einige Zimmer des Hauses

Aus einem auf eine bestimmte Zeit eingegangenen Mietvertrag allein folgt noch nicht eine – steuerrechtlich bedeutsame – Befristung der Vermietungstätigkeit. Eine Vermietungstätigkeit kann auch dann auf Dauer angelegt sein, wenn der ursprüngliche Vertrag – konkludent – verlängert werden soll. Es müssen stets Umstände hinzutreten, die zusammen mit dem Abschluss des Vertrags auf eine bestimmte Zeit den Schluss rechtfertigen, der Vermieter habe seine Tätigkeit nicht auf Dauer ausgerichtet. Eine noch indifferente Überlegung einer möglichen Selbstnutzung, die der Vermieter – nur für sich – in Betracht zieht, ist steuerrechtlich nicht anders zu bewerten als eine stets bestehende bedingte Veräußerungsabsicht. Ein Haus, das weder über eine Wohnfläche von über 250 qm noch übe...

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