RechVersV Formblatt 3

Formblatt 3 [1]

Name: ………………………………………………

Sitz: …………………………………………………

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom ………………… bis ………………


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Posten
 
 
Euro
Euro
Euro
I.
Versicherungstechnische Rechnung
 
 
 
 
1.
Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
 
 
 
 
 
a)
Gebuchte Bruttobeiträge
………
 
 
 
 
b)
Abgegebene Rückversicherungsbeiträge
………
………
 
 
 
c)
Veränderung der Bruttobeitragsüberträge
………
 
 
 
 
d)
Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen
………
………
………
 
2.
Beiträge aus der Brutto-Rückstellung für Beitragsrückerstattung
 
 
………
 
3.
Erträge aus Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
a)
Erträge aus Beteiligungen
 
………
 
 
 
 
davon:
aus verbundenen Unternehmen ……… Euro
 
 
 
 
 
b)
Erträge aus anderen Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
 
davon:
aus verbundenen Unternehmen ……… Euro
 
 
 
 
 
 
aa)
Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
………
 
 
 
 
 
bb)
Erträge aus anderen Kapitalanlagen
………
………
 
 
 
c)
Erträge aus Zuschreibungen
 
………
 
 
 
d)
Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen
 
………
 
 
 
e)
Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- und Teilgewinnabführungsverträgen
 
………
………
 
 
f)
(weggefallen)
 
 
 
 
4.
Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen
 
 
………
 
5.
Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung
 
 
………
 
6.
Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
 
 
 
 
 
a)
Zahlungen für Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
aa)
Bruttobetrag
………
 
 
 
 
 
bb)
Anteil der Rückversicherer
………
………
 
 
 
b)
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle
 
 
 
 
 
 
aa)
Bruttobetrag
………
 
 
 
 
 
bb)
Anteil der Rückversicherer
………
………
………
 
7.
Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
 
 
 
 
 
a)
Deckungsrückstellung
 
 
 
 
 
 
aa)
Bruttobetrag
………
 
 
 
 
 
bb)
Anteil der Rückversicherer
………
………
 
 
 
b)
Sonstige versicherungstechnische Netto-Rückstellungen
 
………
………
 
8.
Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung1)
 
 
………
 
9.
Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
 
 
 
 
 
a)
Abschlussaufwendungen
………
 
 
 
 
b)
Verwaltungsaufwendungen
………
………
 
 
 
c)
davon ab:
Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft
 
………
………
 
10.
Aufwendungen für Kapitalanlagen
 
 
 
 
 
a)
Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen
 
………
 
 
 
b)
Abschreibungen auf Kapitalanlagen
 
………
 
 
 
c)
Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen
 
………
 
 
 
d)
Aufwendungen aus Verlustübernahme
 
………
………
 
 
e)
(weggefallen)
 
 
 
 
11.
Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen
 
 
………
 
12.
Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung
 
 
………
 
13.
Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung
 
 
………
II.
Nichtversicherungstechnische Rechnung
 
 
 
 
1.
Sonstige Erträge
 
………
 
 
2.
Sonstige Aufwendungen
 
………
………
 
3.
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit
 
 
………
 
4.
Außerordentliche Erträge
 
………
 
 
5.
Außerordentliche Aufwendungen
 
………
 
 
6.
Außerordentliches Ergebnis
 
 
………
 
7.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
 
………
 
 
8.
Sonstige Steuern2)
 
………
………
 
9.
Erträge aus Verlustübernahme
 
………
 
 
10.
Auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne
 
………
………
 
11.
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag3)4)
 
 
………

Fußnoten zu Formblatt 3:


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1) 
Krankenversicherungsunternehmen haben den Posten I 8 „Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung“ in der versicherungstechnischen Rechnung wie folgt zu untergliedern:
 
„a)
erfolgsabhängige
………
 
 
 b)
erfolgsunabhängige
………
………“.
2) 
Pensions- und Sterbekassen haben nach dem Posten II 8 „Sonstige Steuern“ in der nichtversicherungstechnischen Rechnung folgenden Posten einzufügen:
 
„8a.
Ausgleichsposten aus dem Vorjahr
 
………“.
3) 
Bei Pensions- und Sterbekassen tritt zu den Abschlussstichtagen, zu denen eine versicherungsmathematische Berechnung der Deckungsrückstellung nicht erfolgt, in der nichtversicherungstechnischen Rechnung an die Stelle des Postens II 11 „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“ der Posten II 11 „Überschuss/Fehlbetrag“.
4) 
Bei Berücksichtigung der Veränderungen von Kapital- und Gewinnrücklagen sowie des Genussrechtskapitals in der nichtversicherungstechnischen Rechnung ist diese in Fortführung der Nummerierung um folgende Posten zu ergänzen:
 
„12.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahra)
 
………
 
 
 
 
………
 
 13.
Entnahmen aus der Kapitalrücklage
 
………
 
 
 
 
………
 
 14.
Entnahmen aus Gewinnrücklagen
 
 
 
 
a) aus der gesetzlichen Rücklageb)
………
 
 
 
b) aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
………
 
 
 
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen
………
 
 
 
d) aus anderen Gewinnrücklagen
………
………
 
 
 
 
………
 
 15.
Entnahmen aus Genussrechtskapital
 
………
 
 
 
 
………
 
 16.
Einstellungen in Gewinnrücklagen
 
 
 
 
a) in die gesetzliche Rücklagec)
………
 
 
 
b) in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen
………
 
 
 
c) in satzungsmäßige Rücklagen
………
 
 
 
d) in andere Gewinnrücklagen
………
………
 
 
 
………
 
 17.
Wiederauffüllung des Genussrechtskapitals
 
………
 
 18.
Bilanzgewinn/Bilanzverlusta)
 
………“.
 
a) 
Bei Pensions- und Sterbekassen treten zu den Abschlussstichtagen, zu denen eine versicherungsmathematische Berechnung der Deckungsrückstellung nicht erfolgt, in der nichtversicherungstechnischen Rechnung an die Stelle
 
 
1. des Postens II 12 „Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr“ der Posten II 12 „Bilanzgewinn/Bilanzverlust zum …………“.
 
 
2. des Postens II 18 „Bilanzgewinn/Bilanzverlust“ der Posten II 18 „Ausgleichsposten“.
 
b) 
An die Stelle des Postens II 14 a „aus der gesetzlichen Rücklage“ in der nichtversicherungstechnischen Rechnung tritt bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten II 14 a „aus der Sicherheitsrücklage“ und bei den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der Posten II 14 a „aus der Verlustrücklage gemäß § 193 VAG“.
 
c) 
An die Stelle des Postens II 16 a „in die gesetzliche Rücklage“ in der nichtversicherungstechnischen Rechnung tritt bei öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen der Posten II 16 a “in die Sicherheitsrücklage“ und bei den Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit der Posten II 16 a „in die Verlustrücklage gemäß § 193 VAG“.
 
Die Angaben ab Posten II 12 können statt in der nichtversicherungstechnischen Rechnung auch im Anhang gemacht werden.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
FAAAC-83773

1Anm. d. Red.: Formblatt 3 i. d. F. des Gesetzes v. (BGBl I S. 434) mit Wirkung v. .