Arbeitshilfe Januar2009

Fehlende Überschusserzielungsabsicht bei kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen und wechselseitiger Auskehrung der Provision - Mustereinspruch

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Es stellt sich die Frage, ob bei kreuzweiser Vermittlung von Lebensversicherungen unter nahen Angehörigen und wechselseitiger Weitergabe der dafür erhaltenen Provisionen wegen fehlender Überschusserzielungsabsicht eine nach § 22 Nr. 3 EStG steuerpflichtige sonstige Leistung erbracht (entgegen ) wird. Ferner liegt nahe, dass ein Scheingeschäft i.S. des § 41 Abs. 2 AO nicht vorliegt, wenn Vertragsparteien wegen der Regelung in § 81 Abs. 2 VAG eine Fremdvermittlung ernsthaft gewollt und zivilrechtlich wirksam vereinbart haben und die Durchführung der Vereinbarung unabdingbare Voraussetzung der Provisionszahlung war. Es ist vdarüber hinaus fraglich, ob die einer Person für den einmaligen Abschluss einer eigenen Versicherung gewährte Vermittlungsprovision zu steuerbaren Einkünften führt oder einen nichtsteuerbaren Beitragsnachlass darstellt (Abgrenzung zu ).

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB HAAAC-83593