Arbeitshilfe April 2010

Mitunternehmereigenschaft eines Treuhand-Kommanditisten - gewerbesteuerliches Treuhandmodell - Mustereinspruch

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Es stellt sich die Frage, ob von einer Mitunternehmereigenschaft des Treuhand-Kommanditisten, der seinen Kommanditanteil an einer gewerblichen GmbH & Co. KG hält, auszugehen ist, wenn dieser sich aufgrund eines Treuhandvertrages verpflichtet hat, den Kommanditanteil lediglich auf Gefahr und für Rechnung der Treugeberin zu halten. Außerdem ist zweifelhaft, dass die Tochtergesellschaft im gewerbesteuerlichen Treuhandmodell nicht sachlich gewerbesteuerpflichtig ist und einen eigenständigen Steuergegenstand bildet. Nicht maßgeblich für die Annahme der sachlichen Selbständigkeit der im gewerbesteuerlichen Treuhandmodell konzipierten GmbH & Co. KG spricht insofern ihre zivilrechtliche Vorprägung, also der Umstand, dass es sich um eine handelsrechtlich wirksam begründete GmbH & Co. KG handelt, die die gewerbliche Tätigkeit unter ihrer Firmenbezeichnung ausgeübt hat.

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfragen anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB YAAAC-83583