Arbeitshilfe Januar2009

Kindergeld 2006: Unzulässige Einbeziehung von einbehaltener Lohn- und Kapitalertragsteuer in die Bemessungsgröße für den Jahresgrenzbetrag - Mustereinspruch

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Beim Erlass eines Ablehnungsbescheides zum Kindergeldantrag stellt sich die Frage, ob die während eines Jahres einbehaltene Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer nicht bei der Ermittlung des Grenzbetrages in die Berechnungsgröße des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG einzubeziehen sind. Vgl. hierzu .

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB PAAAC-83492