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FG Düsseldorf 22.01.2008 10 K 926/05 Kg, NWB direkt 28/2008 S. 7

Kindergeld für in Griechenland sozialversicherten Antragsteller

Eine Bindung an ein rechtskräftiges Urteil tritt nicht bezüglich solcher Umstände ein, die dem Gericht bei der Urteilsfindung nicht bekannt waren oder die erst nach Erlass des Urteils entstanden sind. Die rückwirkende Befreiung eines im Inland als Arbeitnehmer tätigen griechischen Staatsangehörigen von der inländischen Sozialversicherungspflicht gem. Art. 17 VO (EWG) 1408/71 ist in Bezug auf die damit hinfällige Kindergeldberechtigung ein rückwirkendes Ereignis, das die Familienkasse zur Aufhebung der für die Vergangenheit rechtskräftig ausgeurteilten Kindergeldfestsetzung berechtigt. Die Bekanntgabe einer Vereinbarung nach Art. 17 VO (EWG) 1408/71 durch einen innerstaatlichen Umsetzungsakt ist nur erforderlich, wenn sie nicht nur für einzelne Personen, sondern für einen nach abstrakt – ge...

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