Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BMF 24.06.2008 IV B 4 - S 1301 - IND/07/10001, NWB direkt 28/2008 S. 5

Informationsaustausch nach dem DBA Indien

Art. 26 DBA Indien enthält nur die sog. kleine Auskunftsklausel, wonach nur Auskünfte erbeten oder erteilt werden können, die zur Durchführung des DBA selbst notwendig sind. Nunmehr ist mit Indien entsprechend Ziffer 7 des Protokolls zum DBA eine allgemeine Gegenseitigkeitsvereinbarung nach § 117 Abs. 3 AO getroffen worden, die einen umfassenden Informationsaustausch erlaubt.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen