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BSG 24.06.2008 B 12 KR 28/07 R, NWB 28/2008 S. 226

Sozialrecht | Kein neues Befreiungsrecht bei Wechsel der Rentenart

Bezieht ein Rentner aus demselben Versicherungsverhältnis nacheinander verschiedene Renten, entsteht mit dem Wechsel der Rentenart kein neues Befreiungsrecht. Wer wegen Bezugs einer Berufsunfähigkeitsrente krankenversicherungspflichtig war, kann sich daher nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen, nachdem er Altersrente bezieht (). Der 1944 geborene Kläger bezog seit 1992 Rente wegen Berufsunfähigkeit, war 1993 als Rentner versicherungspflichtig geworden und hatte von seinem Befreiungsrecht keinen Gebrauch gemacht. Seinen Antrag, ihn ab 2004 wegen Bezugs einer Altersrente ab diesem Jahr von der Versicherungspflicht zu befreien, lehnte die Kasse ab. Zu Recht, denn nach dem Urteil des Gerichts ist mit dem Wechsel kein neuer Befreiungstatb...

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