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BGH 15.05.2008 III ZR 170/07, NWB 28/2008 S. 225

Wertpapierrecht | Anspruch bei unberechtigt aufgelöstem Aktiendepot

Der Anspruch auf Naturalrestitution bei Verlust vertretbarer Sachen entfällt, wenn der Geschädigte eine Ersatzbeschaffung selbst vornimmt. Er ist dann auf einen Geldausgleich beschränkt. Es unterliegt nicht seiner Disposition zu bestimmen, dass das Deckungsgeschäft nicht zugunsten des Schädigenden wirken soll ( NWB SAAAC-82694). Im Streitfall hatte sich ein Erbe neue (identische) Aktien gekauft, nachdem die Bank, bei der das Depot des Erblassers hinterlegt war, einem nicht berechtigten Familienmitglied den Zugriff darauf erlaubt hatte. Durch die Veräußerung des Depots zugunsten des Nichtberechtigten und Entgegennahme eines Teils des Erlöses hat sich die Bank schadensersatzpflichtig gemacht (§ 823 Abs. 1 BGB). Hier konnte der Geschädigte nur Erstattung des Kaufpreises, der für di...

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