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Reduzierung der Fortbildungsverpflichtung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer
Änderung der berufsrechtlichen Anforderungen durch die WPO und die Berufssatzung
Die Fortbildungsverpflichtung für Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater sowie der fachlichen Mitarbeiter der Berufsangehörigen zählt zu den wesentlichen Berufspflichten. Durch das Gesetz zur Stärkung der Berufsaufsicht und zur Reform berufsrechtlicher Regelungen in der Wirtschaftsprüferordnung (Berufsaufsichtsreformgesetz – BARefG) vom haben sich für die Fortbildungsverpflichtung der Wirtschaftsprüfer und deren fachlicher Mitarbeiter wesentliche Änderungen ergeben, die, so darf prognostiziert werden, auch Einfluss auf das Anforderungsprofil für Steuerberater haben werden.
I. Bisher geltende Anforderungen an die Aus- und Fortbildung
Mit dem Inkrafttreten des 8. StBerÄndG hat der Gesetzgeber die Fortbildungsverpflichtung für Steuerberater der für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer geltenden Rechtslage dadurch angeglichen, dass er diese Berufspflicht nun in § 57 Abs. 2a StBerG gesetzlich normiert hat (vgl. Gilgan, BBKM 2008 S. 77, 79 f.). Doch auch die WPO ist in diesem Bereich durch das BARefG geändert worden.
1. Für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer ergibt sich die Fortbildungsverpflichtung aus § 43 Abs. 2 Satz 4 WPO. Ergänzend hierzu war bisher § 4 Abs. 1 Satz 2 BS WP/vBP (...