Berücksichtigung von zweckgebundenen Einkünften und Bezügen bei Unterbringung im Altersheim
Leitsatz
Ein Abzug von Aufwendungen für die Unterbringung der Mutter in einem Altersheim erfolgt, unabhängig davon ob die Unterbringung
lediglich alters- oder krankheitsbedingt ist, nach § 33 EStG.
Bei der Berechnung der Einkünfte und Bezüge einer unterhaltsberechtigten Person werden Renten und Pensionen auch dann berücksichtigt,
wenn von den Einkünften von dem Sozialhilfeträger sogleich die Kosten für die Unterbringung in einem Altersheim abgezogen
werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): MAAAC-83000
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